2.2.10. Ist der Monotheos noch zu rechtfertigen?

Inhaltsverzeichnis

2.2.10.1. Rechtfertigung Gottes (Theodizee)
2.2.10.2. Anlässe zu Rechtfertigungen im Alltag
2.2.10.3. Rechtfertigungen der Götter im Polytheismus?
2.2.10.4 Ein einzelner Gott konnte dran schuld sein!
2.2.10.5. Henotheismus: Der Glaube an den Gott des eigenen Volkes
2.2.10.6. Gott wälzt die Schuld auf die Menschen ab
2.2.10.7. Gegenüber dem Monotheos gibt es keine Berufungsmöglichkeit
2.2.10.8. Ein Monotheos in seiner Begrenztheit
2.2.10.9. Der allendliche Gott
2.2.10.10. Vorwürfe und Anklagen
2.2.10.11. Sprachlogische Spekulationen über All-Zuschreibungen
2.2.10.12. Die erwiesene Nichtigkeit der Rechtfertigungen
2.2.10.13. Faule Ausreden
2.2.10.14. Gottesrettungsversuche und ihre Gründe
2.2.10.15. Ergebnis und Konsequenzen des Verfahrens gegen Gott u. a.
2.2.10.16. »Freispruch unter Auflagen«

2.2.10.1. Rechtfertigung Gottes (Theodizee)

Als Theodizee versteht man den Versuch einer Rechtfertigung Gottes angesichts des Leidens und der Übel in der Welt. Ich beginne meine eigenen Überlegungen damit, den im Fremdwort »Theodizee« enthaltenen Begriff der Rechtfertigung juristisch und alltagssprachlich zu verdeutlichen.

Die Juristen sprechen von »Rechtfertigungsgründen«, wenn es um Umstände geht, die bei einer Straftat oder einer unerlaubten Handlung die Rechtswidrigkeit ausschließen. So könnte das unerlaubte Tun oder Handeln gerechtfertigt sein bei Notwehr, bei einem Notstand, bei berechtigter Selbsthilfe, bei Einwilligung des Opfers, beim Vorliegen amtlicher Zwangsrechte etc., also im Prinzip nur ausnahmsweise, ansonsten eben nicht. Jede Rechtfertigung antwortet auf einen Vorwurf oder eine Anklage, im Fall der Theodizee auf eine Anklage gegen Gott. Kläger ist der leidende Mensch, vertreten durch Philosophen, die sich seines Anliegens annehmen. Es ist selten, dass Gott sich gegen solche Vorwürfe oder Anklagen (wie die des Hiob) selber verteidigt. In der Regel übernimmt das für ihn der eine oder andere Theologe oder Philosoph, der im Prozess gegen Gott quasi als Verteidiger des Angeklagten fungiert. Selbst die Verteidigung Gottes gegenüber den Anklagen des Hiob ist wohl von einem philosophisch gebildeten Autor vorgetragen worden.

Wir sollten die Analogie zum heutigen Strafprozess ernst nehmen und weiter fragen, wer denn der Richter bzw. das Richterkollegium sein wird? Sicher nicht der leidende Mensch, denn der ist Partei in seinen Anklagen gegen Gott. Auch nicht Gott selber, denn der ist auch Partei, nämlich als Angeklagter. Die Zeiten, in denen sich ein Täter als Richter aufspielen und sich dann von jeder Schuld freisprechen konnte, sind hoffentlich bald ganz vorbei. Der Richter oder das Richterkollegium sollte also unparteiisch und neutral sein, nur am Recht orientiert; in unserem Falle sollte es am besten ein Kollegium von ausgewiesenen Fachleuten sein, die über »Gott und die Welt« und die Menschen Bescheid wissen, also Philosophen. Wenn ich mich frage, welche Position ich selber in diesem Streitfall einnehme, dann sehe ich mich am ehesten als Staatsanwalt, also als denjenigen, der die Anklage des Leidenden auf einer höheren juristischen Ebene vorträgt und dabei auch selbst erhobene Daten und Kenntnisse einbringen kann. Ich werde daher ein Plädoyer des Anklägers vortragen und einem Richter-Kollegium zur Entscheidung vorlegen. Es könnte noch gefragt werden, auf welche Rechtsgrundlage sich die Anklage bezieht. Das sind zunächst die Menschenrechte, die ja schon kodifiziert sind, und in Ergänzung dazu die Gottes- oder Götterpflichten, denn ich gehe davon aus, dass die Schwachen Rechte brauchen und die Mächtigen an ihre Pflichten erinnert werden sollten.